Was wird im Umgangsrecht geregelt?
Das Umgangsrecht regelt, wann und wie ein Kind Zeit mit dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht dauerhaft lebt.
Es soll sicherstellen, dass Kinder nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Eltern behalten.

Streit um den Umgang belastet Kinder besonders. Wir helfen Ihnen, eine rechtssichere und kindgerechte Umgangsregelung zu finden – und notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.
Haben beide Elternteile automatisch ein Umgangsrecht?
Ja, auch wenn ein Elternteil kein Sorgerecht hat, besteht in der Regel ein Umgangsrecht. Das Kindeswohl steht aber immer im Vordergrund.
Wie wird der Umgang nach einer Trennung geregelt?
Idealerweise einigen sich die Eltern selbst auf eine Umgangsregelung. Gelingt das nicht, kann das Familiengericht einen festen Umgangsplan festlegen.
Gibt es ein Recht auf regelmäßige Wochenendbesuche?
Es gibt keine starren gesetzlichen Vorgaben. Viele Familien haben z. B. die Regelung: jedes zweite Wochenende und ein Teil der Ferien. Andere Familien führen ein Wechselmodell. Entscheidend ist primär, was dem Kind gut tut und auch praktikabel ist.
Was passiert, wenn ein Elternteil den Umgang verweigert?
Wenn der Umgang grundlos verweigert wird, kann das Familiengericht auf Antrag den Umgang durchsetzen und notfalls Zwangsmittel verhängen.
Kann der Umgang ausgeschlossen werden?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen – etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist (z. B. durch Gewalt, Suchtprobleme oder massiven Loyalitätskonflikt). Dann kann das Gericht den Umgang einschränken oder ausschließen.
Dürfen auch Großeltern oder andere Angehörige ein Umgangsrecht haben?
Ja, wenn sie eine enge Bindung zum Kind haben und der Kontakt dem Wohl des Kindes dient. Auch Großeltern oder Geschwister können ein Umgangsrecht einklagen.
