Was ist ein Ehevertrag und wofür brauche ich ihn?

Ein Ehevertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ehepartnern.
Darin können Sie Vermögensfragen, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Regelungen für den Fall einer Scheidung festlegen.

Ziel:
Klarheit und Sicherheit – damit es im Trennungsfall nicht zu langen und teuren Streitigkeiten kommt.

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis – sondern ein Instrument, das Ihre Ehe auf eine sichere Grundlage stellt. Lassen Sie sich beraten, welche Regelungen für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Besonders wichtig ist er, wenn einer der Partner ein Unternehmen hat, deutlich mehr verdient oder Vermögen mit in die Ehe bringt. Auch bei Patchwork-Familien oder großen Altersunterschieden kann ein Ehevertrag spätere Konflikte verhindern.

Müssen beide Partner einem Ehevertrag zustimmen?

Ja, ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn beide Partner freiwillig unterschreiben. Zwingend ist außerdem die notarielle Beurkundung – sonst hat der Vertrag keine Rechtskraft.

Können wir auch während der Ehe noch einen Ehevertrag schließen?

Ja. Ein Ehevertrag ist jederzeit möglich – vor der Ehe, während der Ehe und sogar noch während einer Trennung. Man spricht nach der Trennung von einer „Scheidungsfolgenvereinbarung“ oder „Trennungsvereinbarung“.

Kann ein Ehevertrag auch unwirksam sein?

Ja. Enthält ein Vertrag extrem einseitige oder sittenwidrige Regelungen (z. B. vollständiger Ausschluss von Unterhalt trotz wirtschaftlicher Abhängigkeit), kann er unter Umständen von Gerichten für unwirksam erklärt werden. Deshalb ist fachkundige Beratung unverzichtbar.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten hängen von den zu klärenden Themen und dem Vermögen der Ehepartner ab, da der Notar nach dem Geschäftswert abrechnet. Meist liegen die Kosten im Vergleich zu möglichen Scheidungsfolgen, wenn diese streitig werden, deutlich niedriger – ein Ehevertrag ist oft eine Investition in Sicherheit.

Kann ein Ehevertrag geändert oder angepasst werden?

Ja, solange beide Partner einverstanden sind. Gerade bei veränderten Lebenssituationen (z. B. Kinder, Karrierewechsel, Immobilienkauf) ist eine Anpassung sinnvoll. Auch hierfür ist wieder eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Typische Inhalte eines Ehevertrages sind:

  • Güterstand
    (z. B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft)

  • Unterhalt
    (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt)

  • Versorgungsausgleich
    (Rentenansprüche)

  • Regelungen zu Vermögen, Immobilien oder Unternehmen

  • Schuldenregelungen
    Individuelle Absprachen sind möglich, solange sie nicht sittenwidrig sind.

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