Wer darf nach der Trennung in der Ehewohnung bleiben?
Grundsätzlich bleibt die Ehewohnung Eigentum desjenigen, der als Eigentümer oder Mieter im Vertrag steht.
Das Familiengericht kann jedoch auf Antrag einen Ausschluss oder ein Wohnrecht für einen Ehepartner entscheiden, um das Kindeswohl zu schützen.

Die Ehewohnung ist oft der emotionalste Ort der Trennung. Wir helfen Ihnen, Ihr Wohnrecht zu sichern, Streitigkeiten zu vermeiden und die Interessen der Kinder zu wahren.
Was versteht man unter dem „Wohnrecht während der Trennung“?
Ein Ehepartner kann gerichtlich ein vorübergehendes Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung erhalten, auch wenn er nicht Eigentümer ist, insbesondere wenn dort minderjährige Kinder leben.
Kann man einen Ehepartner aus der Wohnung ausschließen lassen?
Ja, bei häuslicher Gewalt oder unzumutbaren Zuständen kann das Gericht den Ausschluss eines Ehepartners anordnen.
Kann das Wohnrecht für Kinder getrennt vom Elternteil geregelt werden?
Ja. Oft wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Elternteil übertragen, bei dem die Kinder überwiegend leben. Der andere Elternteil hat dann in der Regel Umgangsrecht.
Gibt es Fristen für gerichtliche Anordnungen zur Ehewohnung?
Einstweilige Anordnungen können sofort nach der Trennung beantragt werden, um schnell Klarheit über Wohnrecht, Ausschluss oder Kosten zu schaffen.
